Abrechnung über die Grundversicherung

Mit der Einführung des Anordnungsmodells (seit dem 01.07.22) können neu psychotherapeutische Leistungen auf Anordnung eines Arztes über die Grundversicherung abgerechnet werden.

  • Tarif gemäss PsyTAR (aktueller Taxpunkt CHF 2.58/Min.)
  • Die ersten 15 Sitzungen sowie eine Verlängerung durch weitere 15 Sitzungen können durch den Kinderarzt/die Kinderärztin oder den Hausarzt/Hausärztin angeordnet werden
  • Für die Fortsetzung der Behandlung nach der 30.Sitzung ist eine Beurteilung durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig, welche dann einem Antrag an den Vertrauensarzt/-ärztin der Versicherung beigelegt werden muss.


Die Formulare für die Anordnung finden Sie hier:
Anordnung psychologische Psychotherapie
Antrag zur Verlängerung nach der 30.Sitzung

Bei Rückfragen zum Prozess der Anordnung können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Die Anordnung sollte vor dem Erstgespräch vorliegen.

Invalidenversicherung (IV)

Bei Kostengutsprache der IV für eine Psychotherapie (zum Beispiel im Rahmen eines Geburtsgebrechen 404 oder 405) werden die Kosten der Behandlung von der IV übernommen (Tarif gemäss Tarifvertrag der IV).

Zusatzversicherungen

Zum Teil übernehmen Zusatzversicherungen der Krankenkasse einen Teil der Kosten einer psychologischen Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn ab, ob und welche Beiträge von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden.

  • Tarif gemäss PsyTAR (aktueller Taxpunkt CHF 2.58/Min.)

Selbstzahler (Private Finanzierung)

Im Falle einer mangelnden Kostenübernahme oder andere Gründen können die Kosten selbstverständlich auch selber übernommen werden. Gerne geben wir direkt Auskunft über den Tarif für Selbstzahler.

Beratung für Schulen und Fachpersonen sowie Fortbildungen

Die Kosten für Fortbildungen und Kurse finden Sie direkt in den Kurs-Ausschreibungen.

Beratungsansatz für Schulen (B&U): pro Std.: 180.—, zuzüglich Spesen: Wegzeit 75 Fr./h. 
Andere Fachberatungen und Fortbildungen vor Ort: auf Absprache.


Absage/Verschiebung von Terminen

Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich. Ich bitte Sie Termine, die nicht eingehalten werden können, spätestens 24 Stunden vorher zu verschieben oder abzusagen, ansonsten werden sie vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet (die Versicherung zahlt keine versäumte Konsultationen).
Dies gilt unabhängig vom Kostenträger.